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Sicherheitsunterweisung gemäß UVV und Ersthelferlehrgang
Gemäß BGR 126 (alt GUV-R 126) sind alle Mitarbeiter von Kommunen und Fachbetrieben, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr in Theorie und Praxis zu unterweisen bzw. unterweisen zu lassen! Ebenso muss ein Trupp - bestehend aus minsetens 2 Personen mindesten einen Ersthelfer nachweisen! Der Lehrgang vermittelt zudem wichtige Informationen für Verantwortliche über rechtliche Pflichten sowie Folgen bei Missachtung! Die Teilnahmebescheinigung gilt als erforderlicher Nachweis der Sicherheitsunterweisung in Theorie und Praxis gemäß UVV samt Ersthelferlehrgang! Die Unterweisung und der Ersthelferlehrgang finden in Zusammenarbeit mir dem DRK Deutschen Roten Kreuz statt. Dauer: 2 Tage Termine:
Nachweise: Kosten: 360.00 € zzgl. MwSt. |